Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW ebenso vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jedes mal mit nicht eine größere anzahl wie alle beide Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht etliche als 45 kilometer pro stunde, einer https://tysonykuen.daneblogger.com/31627783/eine-geheimwaffe-für-copyright-machen-kaiserslautern